Werkstattbedingungen
Stand: 14. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Reparaturen, Wartungen, Umbauten und Customizing-Leistungen von Trike Parts and more, Inhaberin Gisela Denzler, soweit wirksam vereinbart. Individuelle Absprachen haben Vorrang.
2. Werkstattauftrag
Aufträge können mündlich oder schriftlich erteilt werden. Umfang, wesentliche Preisabsprachen und Fahrzeugdaten sollten zur Vermeidung von Missverständnissen auf einem Werkstattauftrag festgehalten werden. Ein Festpreis gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
3. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge werden auf Wunsch erstellt. Eine Vergütung hierfür fällt nur bei vorheriger Vereinbarung an. Ist eine wesentliche Überschreitung absehbar, informieren wir den Kunden unverzüglich und beachten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Zusätzliche Arbeiten
Werden während der Arbeiten zusätzliche Mängel entdeckt, kontaktieren wir den Kunden telefonisch und informieren über die voraussichtlichen Mehrkosten. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten führen wir grundsätzlich erst nach Zustimmung aus. Telefonische Freigaben werden mit Datum, Uhrzeit und Umfang dokumentiert.
5. Ersatzteile
Wir verbauen ausschließlich von uns beschaffte oder bereitgestellte Ersatzteile. Kundenseitig mitgebrachte Teile werden grundsätzlich nicht eingebaut. Erforderliche technische Prüfungen oder Abnahmen bei Umbauten werden individuell abgestimmt.
6. Fertigstellung, Zahlung, Abholung
Über wesentliche Verzögerungen und die Fertigstellung informieren wir den Kunden. Abholung nach Terminvereinbarung. Zahlung erfolgt per Barzahlung oder Banküberweisung grundsätzlich vor beziehungsweise bei Fahrzeugabholung; gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Bei größeren Aufträgen können Anzahlungen individuell vereinbart werden.
7. Mängelrechte und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir nach Gesetz. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln; zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
8. Fernabsatz
Bei ausschließlich im Fernabsatz abgeschlossenen Werkstattverträgen können besondere Informationspflichten und ein Verbraucherwiderrufsrecht bestehen. Dies wird abhängig vom konkreten Vertragsabschluss geprüft und gegebenenfalls gesondert erläutert.